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   BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01   

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BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01 (https://dejure.org/2003,16679)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01 (https://dejure.org/2003,16679)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 29 W (pat) 159/01 (https://dejure.org/2003,16679)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    In der schriftbildlichen Wiedergabe tritt der Punkt als einfaches und unauffälliges Gestaltungsmittel angesichts der eindeutigen Sachaussage der Wortbestandteile in den Hintergrund (vgl BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Einer Wortmarke fehlt insbesondere dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen richten sich sowohl an Fachleute als auch an Endverbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind (vgl BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE mwN).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Die Verbindung zweier Substantive ist ihrer Struktur nach auch nicht ungewöhnlich und entspricht den Regeln der deutschen und auch der englischen Sprache (vgl EuG GRUR Int 2002, 751, Rdn. 29 - CARCARD).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Das Zeichen "info.portal" erschöpft sich in einem eindeutigen und unmittelbar beschreibenden Begriffsinhalt und geht damit deutlich über den Bereich der reinen Suggestion hinaus (vgl EuG MarkenR 2001, 178 Rdn 23 f - Vitalite; GRUR Int 2003, 234, Rdn 27 - UltraPlus).
  • EuG, 09.10.2002 - T-360/00

    Dart Industries / OHMI (UltraPlus)

    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Das Zeichen "info.portal" erschöpft sich in einem eindeutigen und unmittelbar beschreibenden Begriffsinhalt und geht damit deutlich über den Bereich der reinen Suggestion hinaus (vgl EuG MarkenR 2001, 178 Rdn 23 f - Vitalite; GRUR Int 2003, 234, Rdn 27 - UltraPlus).
  • BPatG, 17.12.2001 - 30 W (pat) 87/01
    Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 159/01
    Dass es sich bei dem Begriff "Info" um die sowohl im Deutschen als auch im Englischen allgemein verständliche Kurzform von "Information" handelt, hat das Gericht wiederholt festgestellt (vgl zB BPatG 27 W(pat) 54/99 - InfoVision; 29 W (pat) 397/99 - INFOWAYS; 30 W (pat) 87/01 - INFOSTORE).
  • BPatG, 22.04.2009 - 25 W (pat) 48/08
    Die angemeldete Bezeichnung ist in sprachüblicher Weise aus den für sich genommenen schutzunfähigen Begriffen "bistro" (= "kleineres, einfaches Lokal, in dem auch ein Imbiss eingenommen werden kann"; vgl. DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl., S. 311) und "portal", welcher allgemein eine Website bezeichnet, die als Einstieg ins Internet dient und eine Zusammenstellung von Inhalten, Diensten und Verknüpfungen zu bestimmten Themengebieten enthält (vgl. BPatG PAVIS PROMA 29 W (pat) 159/01 -info.portal) und lexikalisch als Kurzwort für "Internetportal" nachweisbar ist (vgl. WAHRIG, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl., 2006, S. 1155), gebildet.

    Soweit die Anmelderin auf Voreintragungen von Marken mit dem Begriff "Portal" hinweist, ist zunächst festzustellen, dass dem auch eine Reihe von Zurückweisungen von Bezeichnungen mit diesem Begriff entgegenstehen, wie die -teilweise von der Anmelderin selbst genannten -Entscheidungen BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 238/00 -Voice Portal; 29 W (pat) 245/01 -Serviceportal; 30 W (pat) 179/01 -CNC-Portal; 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 30 W (pat) 150/05 -TELE-PORTAL belegen, so dass Wortverbindungen mit der Bezeichnung "Portal" eine Schutzfähigkeit weder generell zuerkannt noch abgesprochen werden kann.

  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 83/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Kredit (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Der Punkt, der weiße Strich und die Verwendung verschiedener Hintergrundfarben für einzelne Wortbestaltteile verdeutlichen allenfalls, dass der Begriff "Volks.Kredit" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart; 26 W (pat) 114/09 - easy.TV So muss Fernsehen sein., PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 112/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff "easy.TV" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart in PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 24.07.2012 - 24 W (pat) 542/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "your vision. our know how." - keine

    our know how." aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht und tritt gegenüber seinen Wortbestandteilen in den Hintergrund (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - antiKALK; BPatG 29 W (pat) 159/01, Entsch.
  • BPatG, 11.05.2011 - 26 W (pat) 102/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Plasma-TV (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Punkt, der weiße Strich und die Verwendung verschiedener Hintergrundfarben für einzelne Wortbestaltteile verdeutlichen allenfalls, dass der Begriff "Volks.Plasma-TV" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart; 26 W (pat) 114/09 - easy.TV So muss Fernsehen sein., PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 114/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "easy.TV So muss Fernsehen sein. (Wort-Bild-Marke)" -

    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff "easy.TV" aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 - info.portal; 32 W (pat) 85/06 - in Stuttgart in PAVIS PROMA - (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 16.12.2009 - 29 W (pat) 57/08

    Ausreichende Unterscheidungskraft für Markeneintragung von "ladiesfirst.tv"

    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 30 W (pat) 35/09 -vital.expertise).
  • BPatG, 02.11.2010 - 30 W (pat) 112/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Portal Akasha" - keine Unterscheidungskraft

    Es bezeichnet allgemein eine Website, die als Einstieg ins Internet dient und eine Zusammenstellung von Inhalten, Diensten und Verknüpfungen zu bestimmten Themengebieten enthält; der Verkehr wird mit einer Vielzahl solcher (Internet-)Portale zu unterschiedlichsten Themen konfrontiert, bei denen Gegenstand oder Thema der jeweiligen Website schlagwortartig durch eine mit dem Begriff "Portal" gebildete Wortkombination herausgestellt wird (vgl. Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. S. 1303; BPatG 25 W (pat) 48/08 - bistro portal; 29 W (pat) 159/01 - info.portal; beide veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts); lexikalisch ist "Portal" als Kurzwort für "Internetportal" nachweisbar (vgl. WAHRIG, Deutsches Wörterbuch, 8. Aufl. 2006, S. 1155).
  • BPatG, 17.09.2009 - 30 W (pat) 35/09
    Der Punkt verdeutlicht allenfalls, dass der Begriff aus einer Aneinanderreihung zweier Bestandteile besteht (vgl. BPatG 29 W (pat) 159/01 -info.portal; 32 W (pat) 85/06 -in Stuttgart in PAVIS PROMA (CD-ROM); Ströbele/Hacker MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 126, 127).
  • BPatG, 04.02.2004 - 26 W (pat) 195/02
    Das Freihaltungsbedürfnis an der angemeldeten Marke wird auch nicht durch den in der Wortmitte zwischen den begrifflichen Bestandteilen "floor" und "mat" gesetzten Punkt beseitigt, weil dieser Punkt die beschreibende Aussage der angemeldeten Marke weder beseitigt noch verändert, sondern allein dazu führt, dass die einzelnen beschreibenden Markenwörter, aus denen die Marke gebildet ist, noch deutlicher erkennbar und damit begrifflich leichter erfassbar werden (ebenso z.B.: BPatG, 30 W (pat) 88/97, Beschluss vom 16. Februar 1998 - city.scope; BPatG, 29 W (pat) 159/01, Beschluss vom 26. Februar 2003 - info.portal; HABM R0329/00-3, Beschluss vom 13. März 2001 - AMPLIFY.NET).
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